Beim Makleralleinauftrag verpflichten Sie den Makler für eine bestimmte Laufzeit Ihre Immobilie intensiv zu vermarkten.
Der Makler setzt sein ganzes Fachwissen und Marktkenntnisse und kümmert sich zusätzlich um die komplette Abwicklung. Er übernimmt zusätzliche alle Werbungskosten. Ein Alleinauftrag hat den großen Vorteil, dass der Makler besonders motiviert ist, denn nur im Erfolgsfall erhält er seine Provision. Der Vertrag hat eine Laufzeit zwischen sechs und neun Monaten.
Der Grund ist das Geldwäschegesetz (GwG).
Ein Immobilienmakler im Sinne dieses Gesetzes ist verpflichtet die Identität ihrer Kunden festzustellen, sobald der Vertragspartner des Maklervertrages ein ernsthaftes Interesse an der Durchführung des Immobilienkaufvertrages äußert.
Seit dem ersten Mai 2014 ist es gesetzlich vorgeschrieben, einen gültigen Energieausweis vorzulegen, wenn Sie eine Immobilie verkaufen wollen. Ausnahmen sind Objekte, die unter Denkmalschutz stehen.
Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz. Mit ihm wird unter anderem die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst. Letztlich werden die bisherigen Reglungen aber fortgeführt, so dass die Einkleidung in ein neues Gesetz und die Neuordnung der Paragraphennummern grundsätzlich keine Auswirkungen auf die Praxis haben. Der Energieausweis muss Kauf- und Mietinteressenten spätestens bei der Besichtigung gezeigt werden. Wenn Sie als Verkäufer gegen die genannten Pflichten verstoßen, droht Ihnen ein Bußgeld bis zu 15.000 Euro.
Es gibt zwei Energieausweise:
bedarfsorientiert und verbrauchsorientiert.
Gerne geben wir Ihnen Auskunft darüber, welchen Energieausweis Sie benötigen. Diese Angaben werden bereits für die Vermarktung benötigt. Ansonsten muss er bei Besichtigung vorgelegt werden.
Einen Energieausweis kann Ihnen ein Energieberater, Schornsteinfeger oder ein Architekt erstellen.
Fehlt ein Energieausweis muss mit Bußgeldern gerechnet werden.
Gerne helfen wir Ihnen weiter.
Seit dem 13. Juni 2014 ist der Makler vom Gesetzgeber (BGBl. Teil I 2013 Nr. 58, S. 3642) verpflichtet, jeden Immobilieninteressenten über sein Widerrufsrecht zu belehren. Auch wenn der Interessent sich erst einmal unverbindlich informieren will, schließt er bereits einen Maklervertrag, wenn er die Leistung des Maklers (Informationen, Exposé, Besichtigung etc.) in Anspruch nehmen will und über die Provisionspflicht bei Abschluss eines Miet- oder Kaufvertrages informiert wurde. Sollten Sie von den Immobilienkauf Abstand nehmen, so müssen Sie nichts tun.
Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der auch als Eigentümer im Grundbuch entsprechend eingetragen ist.
Das Eigentum ist immer vom reinen Besitz zu differenzieren. Besitz ist immer die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache (§ 854 BGB). Derjenige, der in einer Immobilie wohnt (beispielsweise ein Mieter) ist momentan auch der Besitzer. Der Vermieter hingegen ist aber Eigentümer der Immobilie. Besitz ist also eine tatsächliche, Eigentum hingegen eine rechtliche Sachherrschaft. Für den Fall, dass der Eigentümer seine Immobilie selbst bewohnt, ist er auch Besitzer. Wenn das Eigentum an einer Immobilie übertragen werden soll, so muss der Kaufvertrag notariell beurkundet und eine entsprechende Eigentumsänderung im Grundbuch vorgenommen und eingetragen werden.
Bei Abschluss eines Kaufvertrages verpflichtet sich der Verkäufer zur Eigentumsübertragung. Der Käufer wird im Grundbuch vorgemerkt, sogenannte „Grundbuchsperre“. Dieser Eintrag bezweckt den Schutz vor unüberlegten Immobiliengeschäften des Verkäufers. Diese übernimmt der Notar für Sie.
Der Eigentumsübergang beim Verkauf einer Immobilie findet nicht bei der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages statt, sondern erst mit der Eintragung des Käufers in das Grundbuch. Dieser Vorgang kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Die Eigentumsübertragung erfolgt erst dann, wenn der Käufer eines Objektes den Kaufpreis überwiesen hat und die Grunderwerbssteuer bereits bezahlt hat.
Beim Immobilienverkauf ist der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer die Immobilie ohne Sach- und Rechtsmängel frei zu verschaffen. Darauf hat der Käufer grundsätzlich einen Anspruch. Dazu gehören z. B. funktionierende Wasserleitungen oder die Heizungsanlage. Außerdem haftet der Verkäufer, wenn er für bestimmte Merkmale der Immobilie wie Angaben zu Größen des Grundstücks oder Wohnfläche, eine Garantie übernommen hat. Wir helfen Ihnen rechtsicher durch die ganze Verkaufstransaktion. Bei einem Verkauf mit Makler liegt die Haftung beim Makler.
Homestaging bedeutet, eine Immobilie, was verkauft werden soll, verkaufsfördernd zu repräsentieren. Dies geschieht mithilfe von geschmackvollen Einrichtungselementen, schönen Accessoires, richtiger Beleuchtung oder kleiner Schönheitsreparaturen.
Der Immobilie ein unverwechselbares Flair zu verleihen kann den Verkaufsprozess verkürzen und für einen höheren Verkaufserlös sorgen.
Eine Reservierungsvereinbarung ist ein "Stillabkommen". Der Immobilienmakler verpflichtet sich gegenüber einem Kaufinteressenten für eine bestimmte Zeit keine andere Kaufinteressenten zu suchen bzw. Kaufwilligen abzusagen. Der Kaufinteressent verpflichtet sich im Gegenzug 10% der Maklercourtage zu zahlen. Die Gebühr soll dienen als Entschädigung, dass er anderen Interessenten abweist oder kostenintensive neue Suchbemühungen unternehmen muss, im Falle der Absage des Kaufinteressenten.
PrimaDom Immobilien
Vielen Dank, dass Sie sich an mich/uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Herzlichen Grüße
Joanna Thomann
PrimaDom Immobilien
PrimaDom Immobilien
Vielen Dank, dass Sie sich an mich/uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Herzlichen Grüße
Joanna Thomann
PrimaDom Immobilien