Beratung und Bestandaufnahme
Immobilie stressfrei und rechtssicher vermieten
1.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Immobilie und entwickeln die beste Strategie für die Vermietung
2.
Sind einige Renovierungsarbeiten notwendig? Wir haben die Lösung. Unser hervorragendes Netzwerk aus Handwerkern und Architekten lässt Ihre Immobilie zeitnah in einem neuen Licht erstrahlen
3.
Wir analysieren die Miethöhe, besorgen und prüfen alle relevanten Unterlagen wie Nebenkostenabrechnung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis etc.
4.
Wir übernehmen die Vermarktung durch Vorbereitung eines Exposés sowie Präsentation auf geeigneten Social-Media-Kanälen wie z.B. Website, Immobilien-Portale, Facebook, Instagram
5.
Wir nehmen sämtliche Anfragen entgegen und vereinbaren mit den Interessenten Besichtigungstermine
6.
Wir treffen die Vorauswahl geeigneter Mieter
7.
Wir prüfen die Bonität (SCHUFA und weitere Unterlagen)
8.
Wir bereiten den Mietvertrag rechtssicher für die Vertragsunterzeichnung vor
9.
Wir erstellen ein Übergabeprotokoll mit neuen Mietern
1.
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Immobilie und entwickeln die beste Strategie für die Vermietung
2.
Sind einige Renovierungsarbeiten notwendig? Wir haben die Lösung. Unser hervorragendes Netzwerk aus Handwerkern und Architekten lässt Ihre Immobilie zeitnah in einem neuen Licht erstrahlen
3.
Wir analysieren die Miethöhe, besorgen und prüfen alle relevanten Unterlagen wie Nebenkostenabrechnung, Wohnflächenberechnung, Energieausweis etc.
4.
Wir übernehmen die Vermarktung durch Vorbereitung eines Exposés sowie Präsentation auf geeigneten Social-Media-Kanälen wie z.B. Website, Immobilien-Portale, Facebook, Instagram
5.
Wir nehmen sämtliche Anfragen entgegen und vereinbaren mit den Interessenten Besichtigungstermine
6.
Wir treffen die Vorauswahl geeigneter Mieter
7.
Wir prüfen die Bonität (SCHUFA und weitere Unterlagen)
8.
Wir bereiten den Mietvertrag rechtssicher für die Vertragsunterzeichnung vor
9.
Wir erstellen ein Übergabeprotokoll mit neuen Mietern
Ein erfahrener Makler kann Ihnen bei allen Angelegenheiten rund um die Vermietung behilflich sein. Er verhandelt die Schönheitsreparaturen mit dem Mieter, übernimmt die Übergabe der Wohnung und kümmert sich um die rechtliche Gestaltung eines Mietvertrages. Dabei sind die sorgfältige Auswahl und Prüfung der Mietinteressenten am wichtigsten. Einen geeigneten Mieter zu finden kann Ihnen viel Ärger und Kummer ersparen. Durch seine gute Erfahrung kann der Immobilienmakler die Interessenten gut einschätzen und Ihnen helfen den richtigen Mieter zu finden.
Oft geht es um die Ablöse der Möbel des Vormieters. Wie gehen Sie damit um? Auch hier kann Ihnen der Immobilienmakler helfen, indem er beide Parteien zu einer Vereinbarung führt. Oft wird die überzogene Ablöse bei dem Nachmieter als Druckmittel verwendet.
Der erfahrene Makler übernimmt die Erstellung des Exposés mit allen gesetzlich relevanten Informationen. Der Gesetzgeber verlangt für Inserate bestimmte Anforderungen.
Für die richtige Preisfindung spielen viele Faktoren wie Größe der Immobilie, Ausstattung oder Lage eine große Rolle. Auch die Nachfrage und Zustand der Immobilie wirkt sich auf die Miethöhe aus. Ist Ihre Immobilie von gesetzlicher Mietpreisbremse oder Kappungsgrenze betroffen? Aus hier hilft Ihnen der Makler Fehleinschätzung und Streitigkeiten zu vermeiden. Ist die Miete zu hoch angesetzt kann es die Suche verlangsamen oder die Dauer eines Mietverhältnisses verkürzen.
Was ist beim Mietvertrag zu beachtet? Was ist eine Staffel- oder Indexmiete? Der Gesetzgeber gibt genau vor, was erforderlich ist.
Durch Beauftragung eines Maklers sind Sie auf der sichersten Seite.
Wer zahlt den Makler?
Es gilt seit 2015 sog. „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass die Maklerprovision derjenige zahlt, der den Makler beauftragt.
Das sind in der Regel 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer.
Im Rahmen der Vermietungseinkünfte kann der Vermieter den Betrag steuerlich geltend machen. Fällig ist die Provision erst dann, wenn der Makler seine Nachweistätigkeit erfüllt hat. In der Regel bei Unterzeichnung eines Mietvertrages.
Wer zahlt den Makler?
Es gilt seit 2015 sog. „Bestellerprinzip“. Das bedeutet, dass die Maklerprovision derjenige zahlt, der den Makler beauftragt.
Das sind in der Regel 3 Monatsmieten zzgl. der gesetzliche Mehrwertsteuer.
Im Rahmen der Vermietungseinkünfte kann der Vermieter den Betrag steuerlich geltend machen. Fällig ist die Provision erst dann, wenn der Makler seine Nachweistätigkeit erfüllt hat. In der Regel bei Unterzeichnung eines Mietvertrages.
JETZT UNVERBINDLICH EIN TERMIN VEREINBAREN
PrimaDom Immobilien
Vielen Dank, dass Sie sich an mich/uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Herzlichen Grüße
Joanna Thomann
PrimaDom Immobilien
PrimaDom Immobilien
Vielen Dank, dass Sie sich an mich/uns gewendet haben.
Wir setzen uns so schnell wie möglich mit Ihnen in Verbindung.
Herzlichen Grüße
Joanna Thomann
PrimaDom Immobilien