Rechtsgültiger Energieausweis nach dem GEG
Einfache Bestellung von Zuhause aus
Inklusive Registrierung beim DIBt
Hohe Ersparnis
Nicht jeder, der ein Haus besitzt, ist dazu verpflichtet, einen Energieausweis ausstellen
zu lassen.
Bei Eigennutzung eines bestehenden Wohngebäudes durch den Eigentümer, bei bestehenden Vertragsverhältnissen sowie bei Baudenkmälern wird kein Energieausweis benötigt.
Wer jedoch ein Haus bauen, verkaufen oder vermieten möchte, muss einen Energieausweis vorweisen. Der gültige Energieausweis muss spätestens bei Besichtigung vorliegen.
Bei Immobilienanzeigen müssen die energetischen Kennwerte aus dem Energieausweis veröffentlicht werden.
Dieser richtet sich nach den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), welches die Energieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst hat.
Grundsätzlich gibt es zwei Energieausweisarten:
- Verbraucherausweis
- Bedarfsausweis
Beide Versionen weisen den End- und Primärenergieverbrauch sowie eine Energieeffizienzklasse ( von A+ bis H) aus.
Häufig führen sie jedoch zu unterschiedlichen Einschätzungen. Das liegt u.a. daran, dass die Grundlage für die Berechnung unterschiedlich ist.
Verbrauchausweis
Hier werden die Energieabrechnungen für die Heizung der letzten 3 Jahre als Berechnungsgrundlage verwendet. Wichtig ist, ob der Energieverbrauch für Warmwasser in den Verbrauchsdaten enthalten ist oder ob das Wasser dezentral, beispielsweise über elektrische Boiler oder Durchlauferhitzer, erwärmt wird.
Vorteil:
- Analyse des tatsächlichen Energieverbrauchs
- Günstig und unkompliziert
Nachteil:
- Abhängig vom individuellen Heiz- oder Lüftungsverhalten
- Verfälschung bei Leerstand
Bedarfsausweis
Hier wird auf Grundlage einer technischen Analyse der Gebäudedaten wie
Heizungsanlage, Dämmung, erneuerbare Energie, Baujahr etc., der Wert berechnet.
Vorteil:
- Genaue Aussagekraft, da nicht auf Nutzungsverhalten beruhend
- Modernisierungsvorschläge konkreter weil besser auf betreffendes Gebäude abgestimmt.
- Einfache Erneuerung nach Modernisierungsmaßnahmen
Nachteil:
- Aussagekraft stark abhängig von Datenangaben
- Teurer in der Anschaffung
Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen beiden Arten von Energieausweisen.
In folgenden Fällen müssen allerdings Bedarfsausweise ausgestellt werden:
- Bei Neubauten
- Gebäude deren Energietechnik innerhalb der letzten 3 Heizperioden verändert wurde
- Gebäude die über 30% eines Jahres leer standen
- Gebäude die vor 1978 mit weniger als 5 Wohnungen errichtet wurden und nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllen.
Ein Energieausweis muss erneuert werden, wenn:
- Die beheizte Nutzfläche um mehr als 50 m² erweitert wurde
- Die Dämmung des Gebäudes erneuert wurde
- Über 10% der Fläche eines Außenbauteils ausgetauscht wurde
- Nach energetischen Sanierung
Diese Daten werden benötigt:
- Heizkostenabrechnung oder Energierechnungen (Erdgas, Fernwärme, Heizöl, Pellets) der letzten 3 Abrechnungsjahre
- Angaben zur Wohnfläche des Gebäudes (Baubeschreibung)
- Das Baujahr der Heizungsanlage (kann dem Abgasmessprotokoll des Kaminkehrers entnommen werden)
- Angaben zum Leerstand des Hauses und möglicherweise durchgeführten energetischen Modernisierungsmaßnahmen (Jahr der Modernisierung)
Diese Daten werden benötigt:
- Gebäudeabmessung z.B Länge & Breite, Raumhöhe, Fensterflächen, Dicke der Dämmung (zu finden in der Baubeschreibung)
- Angaben zur technischen Ausstattung z.B Typ, Alter und Größe des Heizkessels und des Warmwasserspeichers (zu finden im Abgasmessprotokoll Ihres Kaminkehrers)
Die Energiekennzahlen definieren die energetische Ausstattung von Immobilien.
Der Endenergieverbrauch ist die Energie welches ein Wohngebäude über ein Jahr für Heizung Warmwasser benötigt.
Beim Primärenenergieverbrauch wird zusätzlich zum Endenergieverbrauch auch die Gewinnung, Verteilung und Umwandlung des jeweils eingesetzten Energieträgers berücksichtigt.
Ein kleiner Wert signalisiert einen geringen Bedarf und/oder die Verwendung eines umweltschonenden Energieträgers.
So gesehen spielt auch das Erstellungsdatum eines Energieausweises eine entscheidende Rolle für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie.
Beim Energieausweis für Nichtwohngebäude haben Sie grundsätzlich ein Wahlrecht zwischen den Verbrauchs- oder den Bedarfsausweis – unabhängig vom Baujahr.
Gerne wird jedoch der Verbrauchsausweis erstellt, da dieser günstiger ist. Voraussetzung ist, dass die letzten drei Heiz- und Stromabrechnungen vorliegen.
Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude kann bei uns direkt bestellt werden.
Sie bekommen von uns ein Formular zugeschickt. Nach Zusendung des ausgefüllten Formulars erhalten Sie in wenigen Tagen Ihren Energieausweis.
Bei einer Sanierung oder Modernisierung empfehlen wir Ihnen einen erfahrenen Energieberater zu beauftragen.
Der Energieberater erkennt schnell die Schwachstellen des Gebäudes.
Bei Begehung sucht der Energieberater nach möglichen Schäden z.B. an der Gebäudehülle. Diese müssen zwingend bei der Energieberechnung berücksichtigt werden.
Anhand dieser Auswertungen erhalten Sie Ihre Empfehlung für eine energetische Sanierung.
Dies kann u.a. einen Austausch der Fenster sowie der Heizungsanlage wie auch Eneuerung der Fassaden- und Dachdämmung umfassen.
Zusätzlich beantragt der Energieberater die vergünstigten Fördermittel z.B. bei der BAFA oder KfW.
Ein wichtiges Argument, das die Konsultation eines Energieberaters unabdingbar macht.
Ab sofort (GEG2020) müssen mindestens 2 Bilder (Außenansicht des Gebäudes, keine Luftaufnahme) sowie ein Bild von der Heizung inkl. abgehender Leitungen oder vom Typenschild der Heizung mit hochgeladen werden. Beim Bedarfsausweis zusätzlich: Schornsteinfegerprotokoll sowie Fotos von allen 4 Hausseiten, Haustüre und je 1x stellvertretend von Fenster, Gaube und Heizkörper.
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Herzlichen Grüße
Joanna Thomann
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